Die berühmt-berüchtigten Kürzel im Stellentitel sind ein ewiges Personaler-Thema. Nachdem sich die Panik um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz 2006 gelegt hatte, gewöhnte man sich daran m/w in den Stellentitel zu schreiben. Mit der Anerkennung des dritten Geschlechts durch das Bundesverfassungsgericht am 15. August, mit der die geschlechtliche Identität von Intersexuellen geschützt werden soll, kommt nun ein neuer Aspekt dazu. Die Frage nach der Geschlechter-Zugehörigkeit betrifft in Deutschland schätzungsweise 80. – 120.000 Menschen. „Unter Intersexualität bezeichnet die Medizin Menschen, die genetisch (aufgrund der Geschlechts-Chromosomen) oder auch anatomisch (aufgrund der Geschlechtsorgane) und hormonell (aufgrund des Mengenverhältnisses der Geschlechtshormone) nicht eindeutig dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können“ (Quelle: Wikipedia). Diesen Menschen muss selbstverständlich auch in der Personalarbeit entsprochen werden, eben auch in der Bezeichnung von Stellen.

Eine konkrete Regelung dazu steht noch aus, doch bis zum 31.12.2018 müssen die Stellenausschreibungen den Zusatz des geschlechtsneutralen Geschlechts beinhalten. Es gibt verschiedene Formulierungen, die in den Anzeigen bisher zu finden sind: inter/i, divers/d und anders/a. Doch nicht nur die Kommunikation im Recruiting ist von dieser Thematik betroffen, sondern mit der Verabschiedung eines konkreten Gesetzes werden sich Fragen der Gleichberechtigung auch in alltäglichen Bereichen, wie zum Beispiel bei der Toilettenzuordnung oder die Nutzung von Bildmotiven, die bisher das männliche oder weibliche Geschlecht zeigen sollten, stellen.
Auch wenn es ein stark diskutiertes Thema in der Gesellschaft allgemein und in der Arbeitswelt im speziellen ist, so sollte doch nicht vergessen werden, dass es um die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen geht. Und es sich nun abwarten lässt, wie die Unterscheidung sprachlich und visuell kenntlich gemacht wird.

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