Zeiterfassung

Wir hatten lange auf ein Zeichen von Hubertus Heil gewartet, denn die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung hatte der Europäische Gerichtshof schon im Mai 2019 den Mitgliedsstaaten verordnet. Aber dann kam Corona und dann kam die Wahl und naja… Jetzt kam das Zeichen nicht aus dem zuständigen Ministerium, sondern vom Bundesarbeitsgericht und das tritt … nach meiner Kenntnis … ist das sofort.

Mit anderen Worten: Während sich die Personalabteilungen noch abmühen mit der Umsetzung der Novellierung des Nachweisgesetzes und zeitgemäßen Homeoffice-Regelungen im rechtlichen Rahmen der 90er Jahre, wird die Zeiterfassung im Sinne des Arbeitszeitgesetzes Pflicht.

Was bedeutet das? Tja, das wissen wir noch nicht im genau. Minister Heil versprach eine pragmatische und unkomplizierte Regelung, aber was das heisst, weiß keiner. Sicher ist nur: Es müssen Anfangs- und Endzeiten, Pausen und Ruhezeiten sowie Überstunden erfasst werden. Das geht nur sinnvoll mit digitalen Werkzeugen. Wer Excel darunter zählt, mag dabei bleiben, aber Excel berechnet nicht ob die Pausenregelung eingehalten wurde und was dann zu tun ist.

Software dafür gibt es en masse, für jede Branche, Firmengröße und Anforderung. Allein den Überblick zu behalten, ist schwer im Personaler-Alltag. Dazu kommen Veränderungsprozesse, die eine Zeiterfassung mit sich bringen: Mitarbeiter vermissen die Flexibilität und Freiheit der freien Zeiteinteilung, tun sich vielleicht schwer, ein weiteres Tool zu nutzen oder beginnen, mehr auf die Zeit als aufs Arbeitsergebnis zu schauen. All das sollte gut begleitet und überlegt sein. Wie gut, dass es Profis gibt wie uns 🙂 Wer also Bedarf hat, meldet sich gern und wir finden eine Lösung.

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